Garantie

Gültigkeit der Garantie

Wenn Sie nach der zahnärztlichen Behandlung Beschwerden haben, die von unserer Praxis oder unserem Dentallabor verschuldet sind, werden wir natürlich die anfallenden Zahn- und Laborkosten korrigieren und übernehmen. Es ist wichtig, dass unsere Garantie unsere Arbeit abdeckt und nicht die Zähne des Patienten oder die Umgebung, in der sich der Zahn befindet. Wenn Sie Bedenken oder Fragen zur Garantie haben, kontaktieren Sie uns bitte, damit wir das Problem besprechen können.

Die Garantie hängt von der kostenlosen Teilnahme an der halbjährlichen Kontrolluntersuchung, der Durchführung der vom behandelnden Arzt empfohlenen Behandlungen (z. B. Entfernung von Zahnstein) und der Mundpflege gemäß den Anweisungen des Arztes ab.

5 jahre

Für alle Zahnfüllungen und kleinere Restaurationsarbeiten.

10 jahre

Für alle zahnmedizinischen Behandlungen, Restaurationsarbeiten, einschließlich Kronen, Brücken und Prothesen. Ausnahmen sind die Auskleidung von Zahnersätzen und die präzise Verankerung kombinierter herausnehmbarer Prothesen.

15 jahre

Für alle Implantationen.

Die Garantie ist ungültig

  • Wenn der Patient die kostenlose zahnärztliche Untersuchung nach sechs Monaten verpasst.
  • Wenn der Patient die Mundpflege vernachlässigt.
  • Wenn der Patient an einer allgemeinen Erkrankung leidet, die sich nachteilig auf das Kauorgan auswirkt.
  • Wenn der Patient die Anweisungen des Zahnarztes nicht befolgt.
  • Wenn herausnehmbarer Ersatz, Teil- oder Komplettprothesen nicht ordnungsgemäß gepflegt werden, sauber gehalten.
  • Wenn das Zahnfleisch oder der Knochen, der den Zahn hält, auf natürliche Weise verkümmert ist.
  • Wenn der Patient oder die Patientin den Zahnarzt nicht rechtzeitig über den Garantieanspruch informiert oder wenn er oder sie einen anderen Zahnarzt mit seinem Problem sucht